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Reparatur- und Wartungsdienst

Nach der neuen EU Norm EN 13241-1, welche Betrieb und Montage für hand- und kraftbetätigte Tore regelt, sind
nun sowohl öffentliche, als auch private Torbetreiber (sprich die Eigentümer) verpflichtet, für die Sicherheit und Wartungen von kraftbetätigten Toren zu sorgen. Laut Medien, kommt es hin und wieder zu Personenschäden und vereinzelt sogar zu tödlichen Unfällen, die mit der entsprechenden Sicherheitsausstattung hätten verhindert werden können.

Nach der Montage eines Tores, sollte der Betreiber einmal jährlich eine Wartung von einem qualifizierten Fachbetrieb durchführen lassen. Sprechen Sie uns an, wir bieten Ihnen auf Wunsch auch einen attraktiven Wartungsvertrag an!

Bitte achten Sie beim Kauf unbedingt darauf, dass es sich um ein, vom Torhersteller zertifiziertes, baumustergeprüftes Tor handelt.

Copyright © Carsten Kempf, Beilstein 2009-2011

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